Ratsbeschluss vom 04.03.2026
Der Rat der Stadt Herten hat am 04.03.2026 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
„Herten-Langenbochum, Einzelhandel an der Feldstraße“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 „Herten-Langenbochum, Einzelhandel an der Feldstraße Nr. 274–276“.
Begründung des Ratsbeschlusses: Zur Unterstützung und Sicherung des aktuell bestehenden Nahversorgungsangebotes in den Stadtteilen Langenbochum und Scherlebeck soll ein entsprechendes planungsrechtliches Verfahren durchgeführt werden.
Der Stadt Herten liegt der schriftliche Antrag der Schoofs Immobilien GmbH, Kevelaer, vor, die die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begehrt hat.
Antrag zum Bürgerbegehren
Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß § 26 Gemeindeordnung NRW die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu folgender Frage:
Fragestellung
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Rates der Stadt Herten zur Bauleitplanung (Beschlussvorlage 26/043) ‚Herten-Langenbochum, Einzelhandel an der Feldstraße‘ aufgehoben und nicht weiterverfolgt wird, um die grüne Lunge Langenbochums in der derzeitigen Form zu erhalten?“
Begründung
Ansicht der Bürgerinitiative: Aus Sicht der Unterzeichnenden könnten weiterhin offene Fragen hinsichtlich der ökologischen, klimatischen und wasserwirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Bebauung bestehen. Insbesondere die Bedeutung der betroffenen Flächen für Klimaausgleich, Entwässerung, Hochwasserschutz sowie Natur-, Gewässer- und Artenschutz sollte vor einer weiteren Verfahrensfortführung umfassend geprüft werden. Dabei könnte auch die Nähe zum Naturschutzgebiet Loemühlenbachtal sowie der damit verbundene Schutz von Artenvielfalt und Fauna von besonderer Bedeutung sein.
Zudem könnte ein zusätzlicher Bedarf für die geplante Einzelhandelsfläche bislang nicht hinreichend nachgewiesen sein. Aus Sicht der Unterzeichnenden könnte dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ besondere Bedeutung zukommen. Darüber hinaus könnte eine Ansiedlung außerhalb der im Einzelhandelskonzept vorgesehenen Bereiche Auswirkungen auf bestehende Ortszentren und gewachsene Versorgungsstrukturen haben.
Das Bürgerbegehren verfolgt daher das Ziel, den Beschluss vom 04.03.2026 aufzuheben und den Einzelhandel an der Feldstraße nicht umzusetzen.
Kostenschätzung der Stadtverwaltung
Nach Mitteilung der Stadt Herten entstehen durch die Aufhebung der genannten Beschlüsse keine zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt.
Ein gesonderter Kostendeckungsvorschlag ist daher nicht erforderlich.
Vertretungsberechtigte
Die Unterzeichnenden benennen für das Bürgerbegehren gemäß § 26 GO NRW folgende vertretungsberechtigte Personen:
- 1
Simon Haskes
Föhrenkamp 1, 45699 Herten
- 2
Berthold Bossmann
Lyckstr. 7, 45701 Herten
- 3
André Möller
Buschstr. 43, 45701 Herten
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Dieser Text ist der Wortlaut des bei der Stadt Herten eingereichten Bürgerbegehrens. Bei Abweichungen zwischen dieser Darstellung und den offiziell hinterlegten Unterlagen ist der eingereichte Originaltext maßgeblich.